Minibus oder Transporter Mietbedingungen

Tagespreis

Ein Tag bedeutet 24 Stunden ab Beginn des Mietens des Autos, bei Überschreitung dieser Zeit um mehr als 1 Stunde wird ein zusätzlicher Tagessatz berechnet! Die Mindestmietdauer für ein Fahrzeug beträgt 24 Stunden.

Rückzahlbare Anzahlung

Die rückzahlbare Kaution wird vor der Anmietung des Fahrzeugs in bar oder durch Sperrung an der Karte am Zahlungsterminal eingezogen und anschließend bei Rückgabe des Fahrzeugs zurückgegeben. Die Kaution oder ein Teil davon kann vom Vermieter für Kosten verwendet werden, die bei Nichtbeachtung des Mietvertrags entstanden sind (z. B. Nichtbetanken, zusätzliche Laufleistung über die tägliche oder monatliche Kilometergrenze, schwere Verschmutzung des Fahrzeugs, innere Schäden, nicht von der Versicherungsgesellschaft gedeckte Kosten, etc.).

Die Kaution gilt nicht für Ersatzfahrzeuge.

Erforderlichen Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen sind spätestens vor der Anmietung des Fahrzeugs vorzulegen. Im Falle einer Fahrzeuganlieferung müssen die Unterlagen mindestens 3 Stunden vor dem Ausleihen an die folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: autorudna@volny.cz. Andernfalls wird das Fahrzeug nicht rechtzeitig übergeben. Kopien von Dokumenten werden mit Originaldokumenten verglichen!

 

Erforderliche Dokumente für natürliche Personen:

  • Eine Kopie des gültigen Personalausweises (evtl. eines gültigen Reisepasses)
  • Eine Kopie des gültigen Führerscheins

Erforderliche Dokumente der juristischen Person:

  • Eine Kopie des gültigen Personalausweises (evtl. eines gültigen Reisepasses)
  • Eine Kopie des gültigen Führerscheins
  • Eine Kopie der gültigen Gewerbelizenz
  • Kopie des gültigen Auszugs aus dem Handelsregister
  • Gültiges Mehrwertsteuerzertifikat

Erforderliche Dokumente für Ausländer:

  • Eine Kopie des gültigen Reisepasses, wir akzeptieren keinen anderen Ausweis
  • Eine Kopie des gültigen Führerscheins
  • Aufenthaltserlaubnis in der Tschechischen Republik

Bezahlung

Zahlung des Mietwagens des Fahrzeugs: Immer vor der Fahrzeugübergabe!!! Bei langfristiger Vermietung zahlt der Kunde monatlich und immer im Voraus.

Barzahlung bei Übergabe: Der Kunde bezahlt die Miete in bar bei Übergabe des Fahrzeugs

per Kreditkarte bei Übergabe des Autos: Der Kunde kann bei Übergabe des Autos mit Kreditkarte bezahlen, in diesem Fall erhöht sich jedoch die Gebühr für die Fahrzeugmiete um die Gebühr für die Kartenzahlung - je nach Art der Zahlungskarte ca. 3 bis 4%. Die Kartenzahlung muss im Voraus gemeldet werden

per Überweisung: Die Zahlung per Überweisung erfolgt im Voraus, daher muss die Mietwagengebühr spätestens am Tag vor der Anmietung auf unserem Konto gutgeschrieben werden.

Mietvertrag

Der Mietvertrag wird für einen bestimmten Zeitraum ab dem Datum seiner Unterzeichnung abgeschlossen. Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Die Mietdauer kann spätestens 24 Stunden vor Ablauf des Zeitraums verlängert werden, für den der Mietvertrag ursprünglich vereinbart wurde, und der Vermieter bestätigt die Verlängerung. In diesem Fall behält der Kunde alle Bedingungen des Mietvertrags.

Wenn das Fahrzeug für einen Zeitraum von mehr als einem Monat gemietet wird, ist die Zahlung der Autovermietung sofort nach Vertragsunterzeichnung und für den nächsten Monat am 1. eines jeden Monats fällig.

Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug einschließlich aller Zubehörteile, Dokumente und Schlüssel auf dem im Vertrag angegebenen Zeitpunkt und Ort und in dem Zustand zurückzugeben, in dem er es bekommen hat, unter Berücksichtigung der normalen Abnutzung.

Der Vermieter kann im Falle der Nichtzahlung einer Forderung oder der rechtzeitigen Rückgabe des Fahrzeugs unverzüglich vom Mietvertrag zurücktreten und unverzüglich Schritte einleiten, um das Fahrzeug zurückzufordern. Der Kunde ist dazu verpflichtet den fälligen Betrag einschließlich der Ausfahrt der Einsatzgruppe zu zahlen.

Wird der Mietvertrag unterschrieben, bevor das Fahrzeug vermietet wird, garantiert der Vermieter die Reservierung des Fahrzeugs an dem Tag, an dem die Mietzeit beginnt.

Wenn der Kunde diesen Vertrag vor Beginn des Mietzeitraums kündigt oder das Fahrzeug nicht abholt, wird der Mietpreis so berechnet, als ob das Fahrzeug abgeholt und genutzt würde.

Der Kunde ist verpflichtet, dem Vermieter den Wechsel des Wohnsitzes, der Gesellschaft oder des eingetragenen Sitzes der Gesellschaft oder andere Änderungen mitzuteilen, die die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Mietvertrag beeinflussen könnten.

Der Kunde anerkennt die mögliche Änderung der Höhe des Mietpreises des Fahrzeugs aufgrund unvorhergesehener Kostenänderungen, insbesondere Höhe der Versicherung, Kraftfahrzeugsteuern, etc.

Nutzungsbedingungen

Nur die im Mietvertrag angegebenen Personen können das gemietete Fahrzeug nutzen und fahren.

Der Kunde ist verpflichtet, alle anwendbaren Vorschriften, insbesondere die Regeln des Straßenverkehrs, einzuhalten und so zu handeln, dass Sach- oder Gesundheitsschäden vermieden werden.

Der Kunde verpflichtet sich, Strafen für von ihm nachweislich festgestellte Straftaten im Zeitruam der Anmietung des Fahrzeugs innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung des Anrufs durch den Vermieter zu zahlen.

Der Kunde darf das Auto nicht fahren, nachdem er Alkohol, Betäubungsmittel, Medikamenten oder andere Substanzen konsumiert hat, die die Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit der Person beeinträchtigen können, oder das Fahrzeug einem solchen Fahrer überlassen.

Der Kunde darf nicht an Rennen, Wettbewerben und ähnlichen Veranstaltungen teilnehmen.

Das Auto wird ausschließlich auf normalen Straßen verwendet.

Das Fahren in öffentlichen oder geschlossenen Rennstrecken ist nicht gestattet.

Verstöße gegen diese Vorschrift werden mit Geldstrafen in Höhe von 50.000 CZK geahndet.

Darüber hinaus darf das Fahrzeug nicht zum Schieben oder Ziehen von Fahrzeugen, Anhängern oder anderen Gegenständen genutzt werden genauso wie zum Vornehmen von Änderungen oder Modifikationen am Fahrzeug.

Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug gegen Diebstahl, Missbrauch oder Beschädigung abzusichern. Insbesondere ist er nach dem Parken verpflichtet, die Schlüssel, Dokumente und die abnehmbare Frontplatte des Fahrzeugs im Fahrzeug nicht zu belassen und das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen.

Der Vermieter ist berechtigt, den Zugang zum Fahrzeug anzufordern, um zu prüfen, ob der Kunde es gemäß den Bestimmungen des Mietvertrags ordnungsgemäß nutzt.

Die Reparaturkosten gehen zu Lasten des Vermieters, es sei denn, die Reparatur ist auf unsachgemäße Nutzung des Fahrzeugs (Beschädigung von Scheiben, Reifen, Beschädigung des Fahrgestells usw.) oder auf Verletzung der normalen Nutzung oder der Verletzung der Bestimmungen dieses Mietvertrages zurückzuführen oder Schaden verursachte durch andere Personen, deren der Kunde das Nutzen des Autos ermöglicht hat.

Der Kunde ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich über Mängel zu informieren, die während der Benutzung am Fahrzeug auftreten und reparaturbedürftig sind.

Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, haftet der Kunde für den dadurch verursachten Schaden und verliert Ansprüche, die er ansonsten hatte, wegen der Unmöglichkeit oder der eingeschränkten Verwendbarkeit der Sache wegen Mängeln.

Die Verletzung einer dieser Verpflichtungen stellt eine wesentliche Verletzung des Mietvertrages dar und macht den Kunden für den gesamten Schaden verantwortlich.

Wenn ein Fahrzeug über einen längeren Zeitraum gemietet wird, ist der Kunde verpflichtet, das Fahrzeug einmal im Monat vorzulegen, um den technischen Zustand des Fahrzeugs zu überprüfen oder dessen regelmäßige Wartung zuzulassen.

Wenn die Servicezeit 24 Stunden überschreitet, hat der Kunde während der Servicezeit Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug.

Wenn der Mietvertrag vorsieht, dass das Fahrzeug nach einem bestimmten Kilometerstand oder einem bestimmten Tachometerzustand gewartet werden muss, ist der Kunde verpflichtet, das Fahrzeug zur Inspektion vorzulegen, ansonsten haftet er für alle Schäden, die dem Vermieter im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung dieser Bedingungen entstehen.

Gleichzeitig ist er verpflichtet, die Kilometerleistung für das monatliche Limit gegen einen Aufpreis gemäß der gültigen Preisliste für Mietwagen zu zahlen.

Versicherung

Der Mietpreis beinhaltet die gesetzliche Versicherung, Unfallversicherung mit Haftungsbeschränkung für Schäden, die auf eigenes Verursachen zurückzuführen sind (Kofinanzierung 10%, mindestens 10.000 CZK, Frontscheibenversicherung) und Diebstahlversicherung (10%, mindestens 10.000,- CZK).

Der Kunde haftet gegenüber dem Vermieterin voll und ganz für Schäden, die am Fahrzeug zwischen der Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden und seiner Annahme durch die Vermieterin entstanden sind.

Schäden bis eine Höhe von der Kofinanzierung 10%, mindestens 10.000, - CZK werden vom Kunden bezahlt.

Schäden, Zerstörungen oder dauerhafte Verschmutzungen, die nicht durch die Kfz-Versicherung abgedeckt sind, werden vom Kunden in voller Höhe der Reparatur bezahlt!!!

Bei vorsätzlichen Schäden wird außerdem eine Geldstrafe dem Kunden in Rechnung gestellt, in Höhe der Kaution zuzüglich der gesamten Kosten der Reparatur  - Ersatzteile!!!

Unfall, Beschädigung und Diebstahl des Fahrzeugs

Im Falle eines Autounfalls, einer Beschädigung oder eines Diebstahls des Mietautos oder eines Teils davon (unabhängig davon, ob es der Kunde verursacht hat oder nicht), ist der Kunde dazu verpflichtet, die POLIZEI anzurufen, um den Unfall zu untersuchen, und dem Kunden eine Bestätigung auszustellen, die der Kunde dem Vermieter übergeben muss.

Der Kunde ist verpflichtet, den Vermieter innerhalb von 24 Stunden über jeden Schadensfall in Bezug mit dem gemieteten Fahrzeug zu informieren, inkl. wo sich das Fahrzeug befindet, und sicherzustellen, dass die Schlüssel und die das Fahrzeug betreffenden Unterlagen unverzüglich an den Vermieter weitergeleitet werden.

Das immobilisierte Fahrzeug muss gegen weiteren Beschädigungen oder Diebstahl gesichert werden.

Im Falle eines Unfalls ist es Pflicht einen "Verkehrsunfallprotokoll" anzufertigen!

Übergegeben mit Unterlagen zum Fahrzeug bei Unterzeichnung des Vertrags und den Schaden der zuständigen Versicherungsgesellschaft melden. ALLIANZ a.s. Tel. 00 420 241 170 000 die Nummer des Versicherungsereignisses und den Bericht von der Versicherungsgesellschaft an die E-Mail-Adresse autorudna@volny.cz senden

Fahrbeschränkungen

Im Falle einer Auslandsreise ist eine Vollmacht zum Mietvertrag über der Möglichkeit des Fahrens im Ausland notwendig. Deswegen ist es notwendig die Länder zu nennen, in denen das Fahrzeug unterwegs sein wird.

Für eine Reise in das ehemalige Jugoslawien (außer Kroatien und Slowenien), die ehemalige Sowjetunion, Albanien, Mazedonien können Fahrbeschränkungen gelten – SIEHE MIETVERTRAG!!!

Ihr Fahrzeug abholen

Sie werden das Mietauto in Chráštany bei Prag in der Filiale des Autozentrums AUTO RUDNA s.r.o. (GmbH) abholen.

Und hier werden Sie es auch vertragsgemäß nach der Anzahl der Miettage zurückgeben. Die Lieferung des Fahrzeugs an einen abgesprochenen Ort erfolgt nur nach Abstimmung zwischen den beiden Parteien.

Kraftstoff

Kraftstoff ist nicht im Mietpreis des Autos enthalten. Fahrzeuge werden immer mit vollem Tank gemietet und auch mit vollem Tank zurückgegeben.

Dem Kunden wird eine Gebühr für die Kraftstoffnachfüllung gemäß der gültigen Preisliste des Autozentrums berechnet.

Assistenzdienst:

Im Mietpreis ist der Assistenzdienst enthalten, der eine Straßenhilfe einschließlich Mechaniker, Abschleppdienst und die Lieferung eines Ersatzwagens innerhalb von 24 Stunden für den Fall bietet, dass ein Unfall nicht von Ihnen verursacht wurde.

Bei einem von Ihnen verursachten Unfall oder Defekt wird der Assistenzdienst dem Kunden in Rechnung gestellt.

Datenschutz

Der Kunde bestätigt, dass er sich seiner Rechte im Zusammenhang mit dem Schutz personenbezogener Daten aufgrund allgemein verbindlicher Vorschriften, insbesondere des Gesetzes Nr. 101/2000 Koll., in der aktuellen Fassung, bewusst ist.

Dem Kunden ist bekannt, dass die Daten zu seiner Person, die der Vermieter im Zusammenhang mit dem Abschluss des Mietvertrages von ihm erworben hat, so lange in den Aufzeichnungen aufbewahrt werden, wie dies nach allgemein verbindlichen gesetzlichen Bestimmungen erforderlich ist und für die Interessen des Vermieters erforderlich ist.

Der Vermieter verwendet die Daten ausschließlich zur Sicherung seiner Bedürfnisse, insbesondere zur Verwaltung des Mietverhältnisses, zur Erbringung weiterer Dienstleistungen oder zur Eintreibung seiner Ansprüchen.

Diese Leistungen können für den Vermieter durch Dritte erbracht werden.

Kontaktformular

Möchten Sie ein qualitativ hochwertiges und zuverlässiges Nutzfahrzeug ausleihen oder brauchen Sie nur eine Beratung? Kontaktieren Sie uns einfach und schnell über das Kontaktformular. Wir sind immer für Sie da!